Das Marktwertverfahren

Der Markt gibt den Wert vor. Aus diesem Grund nennen wir ein Bieterverfahren Marktwertverfahren. Was Du über das Marktwertverfahren wissen solltest.

Besichtigung & Vorbereitung
  • Die Immobilie kannst du Dir in Ruhe ansehen. Wir machen auch hier Einzelbesichtigungen, so dass Du deine Fragen getrost stellen kannst.

  • Nun entscheidest Du, was die Immobilie Dir wert ist und ob Du ein Angebot abgeben möchtest. Wir werden Dir keine Preistipps geben, da wir Dich nicht beeinflussen möchten. 

  • Einen Tipp möchten wir Dir an die Hand geben: Es wird nicht funktionieren, wenn Dein Gebot dem Mindestgebot entspricht oder nur ein paar Tausend Euro drüber.

Abgabe des Angebots
  • Kosten entstehen Dir nicht durch Deine Gebotsabgabe.

  • Das Gebot gibst Du über ein Formular ab, welches wir Dir nach der Besichtigung zukommen lassen.

  • Du kannst nur ein Angebot abgeben. Ein Nachbessern Deines Angebotes ist nicht möglich. Somit brauchst Du keine Preisverhandlungen führen.

  • Bis zum Ende der Gebotsfrist muss Dein Angebot vorliegen. Spätere Gebote werden nicht gewertet.

  • Wir geben keine Auskunft wie Du mit deinem Gebot stehst oder welche Angebote schon abgegeben wurden.

Abschluss des Marktwertverfahren
  • Nach Beendigung der Gebotsabgabefrist werden wir Dich am Folgetag über den Ausgang in Kenntnis setzen.

  • Nun werden wir mit dem Eigentümer die Angebote besprechen. Dein Gebot ist ein Angebot an den Eigentümer. Dieser kann es annehmen oder ablehnen. Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um eine Auktion, wo er das Angebot annehmen muss.

  • Du solltest deine Finanzierung klären. Im Fall, dass du vom Eigentümer ausgewählt wurdest, musst du uns innerhalb einer Woche den Auftrag an den Notar zur Erstellung eines Kaufvertrages unterschreiben. Erst ab jetzt werden Kosten für Dich entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Diese Methode ermöglicht es eine Immobilie zum tatsächlichen Marktwert zu verkaufen. Bei einem Wertgutachten oder einer Wertanalyse wird ein fiktiver Wert ermittelt. Dieser Wert wird allerdings in der Praxis des Verkaufsprozesses immer mehr oder weniger angepasst. Keiner, außer ein ernsthafter Interessent, kennt den Wert der Immobilie für welche er sich interessiert.

Nein.

  1. Du darfst nur 1mal bieten
  2. Du erfährst nicht welche Gebote abgegeben wurden
  3. Dein Gebot ist nicht bindend für den Verkäufer

Nein, aber die Chance ist hoch.

Da der Eigentümer das letzte Wort hat, kann er dein Gebot aus verschiedenen Gründen ablehnen. z.B.:

  1. Dein Angebot ist ihm zu niedrig
  2. Ein anderer Bieter passt besser in die Nachbarschaft, nach Einschätzung des Verkäufers
  3. Er hat es einem Bekannten oder Familienmitglied versprochen
    Und viele andere Möglichkeiten

Deine Finanzierung solltest du sofort nach der Benachrichtigung, dass Dein Angebot angenommen wurde, einreichen. Da Du uns 1 Woche nachdem wir dich benachrichtigt haben, eine Vollmacht für den Notar zur Erstellung eines Kaufvertrags unterschreibst.

Kläre bitte alles mit deinem Finanzberater vorher, so dass Du zeitnah einreichen kannst.

Gerne unterstützt Dich die:
HYPOgo! Finanzierungen
Seebadallee 33, 15834 Rangsdorf.

Ja.

HYPOgo! Finanzierungen ist bankenunabhängig. So kann deine Finanzierung immer von der günstigsten Bank übernommen werden.

Herr Schwarz ist bei uns im Büro ansässig. Das vereinfacht die Kommunikationswege.

Wir müssen keine Emails schreiben oder telefonieren. Fragen oder Unterlagen können auf dem kurzen Dienstweg erledigt werden. Was viel Zeit spart.

Nein.

Gebühren oder Kosten entstehen erst bei der Beauftragung des Notars.

Theoretisch ja, aber es ist unwahrscheinlich.

Der Verkäufer kann nicht sicher sein, dass dein Angebot zum Sofortkauf auch das höchste sein wird. Sollte er doch dein Angebot annehme hat er das Recht das Verfahren zu Beenden.

Nein.

Bei einem Open House (mehrere Interessenten zur selben Zeit bei der Besichtigung) können wir uns nicht gemeinsam um alle eventuellen Fragen kümmern, geschweige denn kennenlernen.

Besichtigungstermine finden immer als Einzelbesichtigung statt.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit nach der Besichtigung mit Herrn Schwarz von HYPOgo! Finanzierungen über deinen finanziellen Spielraum unverbindlich zu sprechen.

Wie schon erwähnt ist es nicht wie bei Ebay. Würden wir mit einen Startpreis von 1,-€ anfangen, gibt es garantiert Interessenten, die zu völlig utopischen Niedrigpreisen, die Immobilie kaufen wollen. Das ist nicht im Sinne des Eigentümers.

Das ist die meistgestellte Frage. Wir werden uns dazu nicht äußern, weil wir dich als Interessenten mit jeder Zahl beeinflussen würden. Und genau das möchten wir nicht. Einzig und allein werden wir nur antworten, dass zum Mindestgebotspreis oder knapp darüber sehr sicher nicht verkauft wird.

Für Eigentümer, die ein sauberes, klares, ehrliches und faires Geschäft möchten. Wenn es schnell gehen soll, hat das Marktpreisverfahren Vorteile gegenüber einem konventionellen Verkauf.

Eigentümer, die etwas mehr wollen, haben hierüber die Chance, einen besseren Verkaufspreis zu erzielen. Durch hohe Nachfrage sind auch unerwartet hohe Preise möglich.

In den Jahren, in denen wir Immobilien ganz konventionell verkauft haben, wurden natürlich auch wir mit dem Umstand konfrontiert, dass Eigentümer dazu neigen, den Wert Seiner Immobilie subjektiv zu hoch einzuschätzen. Das liegt in der Natur der Sache. Keinem Eigentümer unterstellen wir dabei Vorsatz. Dieses Verfahren aber zeigt jetzt genau den tatsächlichen Wert der Immobilie am derzeitigen Markt.

Wegen der persönlichen Beziehung ist es gerade mit solchen Interessenten schwieriger erfolgreich zu verhandeln. Wenn du uns das machen lässt, binden wir den Bekannten, Nachbarn etc. in den Verkaufsablauf mit ein. Du bist nach der Auswertung weiterhin frei, die Immobilie z.B. an den befreundeten Zweitmeistbietenden zu verkaufen. Dann weißt du aber, dass der Preis korrekt und fair für beide ist.