Das Marktwertverfahren
Der Markt gibt den Wert vor. Aus diesem Grund nennen wir ein Bieterverfahren Marktwertverfahren. Was Du über das Marktwertverfahren wissen solltest.
Die Immobilie kannst du Dir in Ruhe ansehen. Wir machen auch hier Einzelbesichtigungen, so dass Du deine Fragen getrost stellen kannst.
Nun entscheidest Du, was die Immobilie Dir wert ist und ob Du ein Angebot abgeben möchtest. Wir werden Dir keine Preistipps geben, da wir Dich nicht beeinflussen möchten.
Einen Tipp möchten wir Dir an die Hand geben: Es wird nicht funktionieren, wenn Dein Gebot dem Mindestgebot entspricht oder nur ein paar Tausend Euro drüber.
Kosten entstehen Dir nicht durch Deine Gebotsabgabe.
Das Gebot gibst Du über ein Formular ab, welches wir Dir nach der Besichtigung zukommen lassen.
Du kannst nur ein Angebot abgeben. Ein Nachbessern Deines Angebotes ist nicht möglich. Somit brauchst Du keine Preisverhandlungen führen.
Bis zum Ende der Gebotsfrist muss Dein Angebot vorliegen. Spätere Gebote werden nicht gewertet.
Wir geben keine Auskunft wie Du mit deinem Gebot stehst oder welche Angebote schon abgegeben wurden.
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Nach Beendigung der Gebotsabgabefrist werden wir Dich am Folgetag über den Ausgang in Kenntnis setzen.
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Nun werden wir mit dem Eigentümer die Angebote besprechen. Dein Gebot ist ein Angebot an den Eigentümer. Dieser kann es annehmen oder ablehnen. Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um eine Auktion, wo er das Angebot annehmen muss.
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Du solltest deine Finanzierung klären. Im Fall, dass du vom Eigentümer ausgewählt wurdest, musst du uns innerhalb einer Woche den Auftrag an den Notar zur Erstellung eines Kaufvertrages unterschreiben. Erst ab jetzt werden Kosten für Dich entstehen.